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Iran-Reise
Abi Tabatabai
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Allgemeine Reisebedingungen und Geschäftsbedinungen.

1. Abschluss des Reisevertrages

Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande.

 

2. Bezahlung

Nach Vertragsabschluß und nach Erhalt des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 250,- Euro zu leisten. Der vollständige Reisepreis muss ca. 30  Tage vor Abreise geleistet werden Eine Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich.

 

3. Leistungen

Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch die Beschreibungen und Preisangaben indem für den Reisezeitraum gültigen Prospekt bestimmt. Sämtliche Nebenkosten, soweit sie nicht ausdrücklich im Ausschreibungstext als im Reisepreis enthalten angegeben wurden, sind an Ort und Stelle vom Reiseteilnehmer selbst zu zahlen.

Einzelzimmer können nicht überall garantiert werden. Bei Nichtverfügbarkeit wird der Zuschlag anteilmäßig erstattet.

Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß eintreten und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamt-Zuschnitt  der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

 

4. Preisänderungen

Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.

4.1. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

4.2. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.

4.3. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin  mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar wären.

4.4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem  20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

 

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

Der Reisende kann jederzeit vor Reisbeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter

Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, Ersatzpersonen  zu stellen, die in alle Rechte und Pflichten seines Reisevertrages eintreten. Eventuell hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des zurückgetretenen Teilnehmers.

Bei einem Reiserücktritt werden folgende (pauschalierte) Stornogebühren je angemeldetem Teilnehmer berechnet:

- bis 30 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises

- bis 15 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises

- bis 8 Tage vor Reisebeginn 55% des Reisepreises

- bis 1 Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises

- bei Nichterscheinen beim Abflug 90% des Reisepreises

 

Schiffsreisen:

- bis 22 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises

- bis 15 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises

- bis 1 Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises

- bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises

 

Für unsere Segelschiffe auf dem Nil gelten abweichende Stornobedingungen:

- bis 22 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises

- bis 15 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises

- bis 1 Tag vor Reisebeginn 90%

- bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises

 

Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schadenentstanden ist.

 

6. Rücktritt  durch den Reiseveranstalter

Muss vom Reiseveranstalter eine gebuchte  Reise abgesagt werden, z.B. wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl wird dem Reiseteilnehmer  ein Ersatzangebot unterbreitet, und sofern er von diesem keinen Gebrauch macht, der gesamte eingezahlte Anzahlungsbetrag zurückerstattet. Eine Absage geben wir bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn bekannt.

 

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.

 

8. Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Insbesondere haftet der Reiseveranstalter für:

a) die gewissenhafte Reisevorbereitung

b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

c) die ordnungsgemäße Einbringung der vertraglich vereinbarten    Reiseleistungen

 

9. Gesetzliche Haftungsbeschränkungen

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt-

1. soweit ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

2. soweit er für einen dem Reisenden  entstandenen Schaden allein wegen Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Führungen, Ausflüge, etc.) und die in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden (z.B. sind alle von den Reiseleitern vermittelten Ausflüge und Rundfahrten Fremdleistungen). Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, den Reisenden zurückzubefördern, sofern der Vertrag die Rückbeförderung vorsah. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

 

10. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche der Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB verjährt nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.

 

12. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wir die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, Innere Unruhen, Naturkatastrophen, hoheitsrechtliche Anordnungen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reiseteilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien jeweils hälftig zu tragen, im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

 

13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Vor Entgegennahme der Buchung informiert der Reiseveranstalter über Visa-, Paß- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind oder die von den zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden. Für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erfolgen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

Sollten Vorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

 

14. Visagebühren

Die Kosten dieser Gebühren sind im Reisepreis nicht enthalten. Da diese- durch  staatliche Anordnungen – ständigen Änderungen unterworfen sind, können wir diese Kosten nicht seriös in unsere Reisepreise integrieren. Sie werden bei Rechnungsstellung separat, in der tatsächlichen Höhe aufgeführt, sofern die Visa vom Reiseveranstalter eingeholt werden.

 

15. Versicherungen:

Alle Teilnehmer können durch den Reiseveranstalter eine Reiserücktrittskosten- und/oder allgemeine Reiseversicherung abschließen lassen.

 

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

17. Divan-Reisen erfasst und speichert Kundendaten ausschließlich zur Reisedurchführung, Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und zu Werbezwecken im Rahmen der Kundenpflege. Der Verwendung zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit widersprechen (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz).

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